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Hausordnung

Die Hausordnung und Gebührenordnung sind seit 01.11.2006 in Kraft.

01. Trägerschaft

Das Pfarrheim St. Johannes steht im Eigentum der Katholischen Kirchenstiftungen St. Johannes d.T. Schlüsselfeld und St. Bartholomäus Thüngfeld. Vermieter sind die Kirchenstiftungen.

02. Zweck / Nutzung

Das Pfarrheim dient der Gemeinde als Veranstaltungsort für ihre Gruppen und Kreise. Das Pfarrheim wird auch für externe Veranstaltungen vermietet.

Prioritäten bei der Benutzung

Die Benutzung des Pfarrheims im gleichen Zeitraum wird nach folgenden Prioritäten behandelt:

  • Pfarrei St. Johannes und ihre Gruppen und Kreise
  • kirchliche Organisationen / Mitglieder der Pfarrei
  • sonstige Mieter

03. Zuständigkeit / Vermietung

Anfragen für die Nutzung sind mit dem Pfarrbüro rechtzeitig abzuklären.

Pfarramt St. Johannes d.T., Pfarrer Weißenberger Str. 2, 96132 Schlüsselfeld
Tel (09552) 92 12 12 / Fax. (09552) 92 12 11

Mail pfarrei.schluesselfeld@erzbistum-bamberg.de 
Internet www.st-johannes-schluesselfeld.de 

Bei einer Vermietung ist ein Ansprechpartner zuständig der die Übergabe / Einweisung sowie die Abnahme übernimmt.

04. Räumlichkeiten / Ausstattung

  • Das Pfarrheim St. Johannes umfasst folgende Räumlichkeiten:
  • Großer Saal (EG)ca 125 qm 150 / ohne Bestuhlung
  • Küche (EG) ca 15 qm
  • Stuhllager (EG) ca 18 qm
  • Sitzungssaal (1. Stock) ca 45 qmmax. 30 Personen mit Tischen
  • Kleiner Gruppenraum (1. St.) ca 25 qm
  • Kleiner Gruppenraum (1. St.) ca 37 qm
  • Jugendraum (Keller) ca 52 qm

Ausstattung

In der Grundausstattung befinden sich im großen Saal 30 Tische, 135 Stühle (Saal), 2 fahrbare Garderobenständer.

Das Pfarrheim ist barrierefrei zugänglich und verfügt über ein Rollstuhltaugliches WC im EG.

Das Pfarrheim St. Johannes verfügt über eine Reihe von Zusatzausstattungen, die bei Bedarf benützt werden können.

Ausstattung (Küche)

  • 4 Platten Herd / Backofen
  • 3 Kühlschränke (1 x Küche / 2 x Ausschank)
  • Gewerbegeschirrspüler
  • 150 x Kaffeegeschirr
  • 150 x Essgeschirr (Besteck, Teller, Suppenteller)
  • Gläser 0,2l, 0,5l, Weingläser, Sektgläser
  • Kaffeemaschinen
  • u.v.m

05. Hausordnung

05.1 Belegung / Nutzungszeiten

Die Belegung wird durch das Pfarrbüro geregelt.

05.2 Übergabe und Abnahme

Die Räumlichkeiten werden im Beisein des verantwortlichen Ansprechpartners und des Nutzers vor der Veranstaltung übergeben und nach der Veranstaltung abgenommen. Der Nutzer trägt die Verantwortung, dass die Räume besenrein und die Umgebung in sauberem Zustande übergeben werden. Eventuell notwendig werdende weitergehende Reinigungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

05.3 Nutzungsumfang / Nutzungszeitraum

Die Nutzer dürfen nur die ihm zugesagten Räume und Einrichtungen benutzen. Der Nutzung des Pfarrheims beschränkt sich auf den vereinbarten Zeitraum. Zur Kernnutzungszeit wird eine Auf- und Abbauzeit von zwei Stunden zugerechnet. Längere Zeiten bzw. Anlieferungen zu anderen Zeitpunkten sind rechtzeitig abzuklären. Während der Veranstaltung muss der im Mietvertrag angegebene Verantwortliche anwesend sein.

05.4 Einrichtung

Wird vom Mieter zusätzliche Ausstattung gewünscht ist dies beim Abschluss des Mietvertrages zu beantragen. Für die Bestuhlung ist der Nutzer verantwortlich.

05.5 Inventar

Das Inventar darf das Pfarrheim nicht verlassen. Das Inventar muss nach Beendigung der Nutzung an dem dafür vorgesehenen Platz sein.

05.6 Dekorationen

Dekorationen dürfen durch die Nutzer nur nach Absprache angebracht werden. Es ist untersagt, Nägel, Klebstreifen o.ä. an den Wänden anzubringen. Die Vorschriften zur Brandverhütung sind zu beachten. Feuerwerkskörper dürfen nicht im Gebäude abgebrannt werden. Kerzen sind brandsicher aufzustellen.

05.7 Küche

Für die Übergabe und Abnahme der Küche (inkl. Geräte und Inventar) ist die separate Weisung durch den zuständigen Ansprechpartner verbindlich.

05.8 Technische Einrichtungen

Sämtliche technischen Einrichtungen (Beleuchtung, ELA-Anlage, Verdunkelungsanlage) dürfen durch den Nutzer oder eine von ihm bestimmte Person nur nach eingehender Einweisung benutzt und bedient werden.

05.9 Rauchen

Im Pfarrheim St. Johannes gilt ein absolutes Rauchverbot. Für Raucher stehen im Außenbereich Aschenbecher zur Verfügung.

05.10 Jugendschutz

Bei Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.

05.11 Nachtruhe

Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe der Anwohner des Pfarrheims respektiert wird. Ab 22 Uhr sind sämtliche Fenster und Türen (insb. Schiebetüren zur Terrasse) geschlossen zu halten. Auf die einschlägigen Lärmschutzvorschriften wird hingewiesen.

05.12 Parken

Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass Besucher der entspr. Veranstaltung nicht im direkten Umfeld des Pfarrzentrums (insb. Kirchplatz und Pfr.-Weißenberger-Str.) parken, da hier nur eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen vorhanden ist. Es bestehen Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe (z.B. Parkplatz vor dem Stadttor, Parkplatz an der Apotheke)

05.13 Reinigung

Alle Räume sind nach der Nutzung besenrein zu hinterlassen. Das Mobiliar muss an die angegebenen Orte verbracht werden (Stuhllager). Erhöhter Reinigungsaufwand wird mit der Kaution verrechnet. WC`s und Küche sind hygienisch sauber zu hinterlassen.

05.14 Abfallbeseitigung

Alle Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen. Alle Abfallbehälter sind nach einer Veranstaltung zu leeren. Verursachter Abfall muss vom Mieter selbst entsorgt werden. Leergut und Flaschen sind vom Nutzer zu entsorgen. An Sonn- und Feiertagen darf kein Leergut und Abfall vor dem Pfarrheim gelagert werden

05.15 Winterdienst

Für die Zeit der Veranstaltung (rechtzeitig vor Beginn und während der Veranstaltung) muss der Winterdienst (insb. Treppe und Zugang Haupteingang) vom Mieter getragen werden (keine Salz und Sandstreuung zulässig).

05.16 Beendigung der Nutzung

Nach Beendigung der Nutzung ist darauf zu achten, dass alle Lichter gelöscht und alle Geräte ausgeschaltet sind. Soweit nicht anders vereinbart sind alle Heizkörper zurückzuschalten (gem. Einweisung) und alle Fenster zu schließen. Alle Türen im Pfarrheim sowie Haustüre sind abzuschließen.

06. Sicherheit, Haftung

06.1 Fluchtwege / Brandschutz

Die Ausgänge, Fluchtwege und Notausgänge sind stets freizuhalten. Die jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Alle selbstschließenden Türen sind Brandschutztüren, die nicht durch Hilfsmittel (Keile) offen gehalten werden dürfen.

06.2 Haftung und Versicherung

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die durch ihn oder durch seine Gäste oder durch Teilnehmer an seinen Veranstaltungen am Pfarrheim oder seiner Einrichtung entstehen. Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung für Schäden frei, die seine Gäste oder Teilnehmer an seinen Veranstaltungen durch einfache Fahrlässigkeit des Vermieters erleiden. Der Nutzer hat die entsprechenden Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen.

06.3 Beschädigungen und Verlust

Beschädigungen und Verluste sind umgehend dem Ansprechpartner zu melden.

07. Gebührenordnung

07.1 Saal (Erdgeschoss)

  • Miete 120,00 €ganzer Tag (10 Stunden)
  • 60,00 € halber Tag ( 5 Stunden)

07.2 Sitzungssaal (1.Stock)

  • Miete 50,00 €ganzer Tag (10 Stunden)
  • 30,00 €halber Tag (5 Stunden)

07.3 Küche

  • Küche (incl. Inventar u. Energiekosten) 20,00 €

07.4 Kaution

  • Kaution 100,00 €
  • Die Kaution wird nach dem Verlassen der wieder in ordnungsgemäßen Zustand gebrachten Räume und der Rückgabe des Schlüssels zurückgezahlt.

07.5 Bezahlung

  • Zahlungsarten: Barzahlung bei Abschluss des Mietvertrages

07.6 Verlust / Schäden

  • Verluste und Schäden werden nach dem Neubeschaffungswert bzw. anteilig berechnet.