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Pfarrgemeinderatswahl

Pfarrgemeinderat Wahl 2018
Datum:
Termin: 16.2.18 9:00 - 25.2.18 15:30
Ort:
Schlüsselfeld

Am 25. Februar im Wahllokal und ab sofort per Briefwahl

Die Unterlagen für die Briefwahl können nach vorheriger Bestellung bis spätestens Donnerstag, 22. Februar 2018 während der Bürozeiten im Pfarrbüro Schlüsselfeld (Tel.: 0 95 52 / 92 12 12) abgeholt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sind bis spätestens Freitag, 23. Februar 2018, 12 Uhr, im Pfarrbüro bzw. am Wahltag, 25. Februar 2018, während der Öffnungszeiten in den Wahllokalen abzugeben. Das Wahllokal im Pfarrzentrum in Schlüsselfeld ist geöffnet am Sonntag, 25. Februar 2018 von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Die Wahllokale im Dorfgemeinschaftshaus in Heuchelheim und im Gemeinschaftsraum in der Alten Schule in Eckersbach sind am Sonntag, 25. Februar 2018 von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Pfarrgemeinderatswahl

Am 25. Februar 2018 findet in der Pfarrei St. Johannes der Täufer Schlüsselfeld wie in allen bayerischen Pfarreien die Wahl des Pfarrgemeinderates statt.

Bitte nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr - und gehen Sie zur Wahl!

Damit stärken Sie den Pfarrgemeinderat als Beratungs- und Entscheidungsgremium und zeigen Mitverantwortung in der Kirche.

Die Unterlagen für die Briefwahl können nach vorheriger Bestellung bis spätestens Donnerstag, 22. Februar 2018 während der Bürozeiten im Pfarrbüro Schlüsselfeld (Tel.: 0 95 52 / 92 12 12) abgeholt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sind bis spätestens Freitag, 23. Februar 2018, 12 Uhr, im Pfarrbüro bzw. am Wahltag, 25. Februar 2018, während der Öffnungszeiten in den Wahllokalen abzugeben.

Das Wahllokal im Pfarrzentrum in Schlüsselfeld ist geöffnet am Sonntag, 25. Februar 2018 von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

Die Wahllokale im Dorfgemeinschaftshaus in Heuchelheim und im Gemeinschaftsraum in der Alten Schule in Eckersbach sind am Sonntag, 25. Februar 2018 von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

So wird gewählt:

  • Jede/r Wahlberechtigte kann auf dem Stimmzettel bis zu sieben Personen wählen.
  • Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen der entsprechenden Namen auf dem Stimmzettel.
  • Wahlberechtigt sind alle katholischen Christinnen und Christen, die im Bereich der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz begründet und die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
  • Katholische Christinnen und Christen unter 14 Jahren sind wahlberechtigt, wenn sie das Sakrament der Firmung erhalten haben.
  • Wahlberechtig sind auf Antrag auch außerhalb der Pfarrgemeinde wohnhafte katholische Christinnen und Christen, sofern sie am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Wahl schriftlich beim Wahlausschuss einzureichen; dieser trifft die Entscheidung.

Für den Pfarrgemeinderat kandidieren:

  • Enk, Hilde, 52, kaufmännische Angestellte, Thüngfeld
  • Feller, Gertraud, 60, Verkäuferin, Heuchelheim
  • Linsner, Carola, 42, Krankenschwester, Schlüsselfeld
  • Maierhöfer, Herbert, 64, Rentner, Schlüsselfeld
  • Neuner, Birgit, 35, Dipl.ing Agrar (FH), Rambach
  • Stütz, Gerlinde, 56, Hotelfachfrau, Attelsdorf
  • Weiglein, Maria, 67, Hausfrau, Rambach

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2018 aufgrund der zu geringen Kandidatenzahl beschlossen, die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Pfarrgemeinderates gemäß § 7 der Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Bamberg auf sieben Personen zu reduzieren. Der Diözesanrat wurde gemäß § 7 Abs. 1 der o. g. Wahlordnung am 25. Januar 2018 auf digitalem Wege von dieser Reduzierung unterrichtet.

Gewählt ist, wer mindestens so viele Stimmen auf sich vereinigen kann, wie 50 Prozent der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel plus eine Stimme betragen (§ 7 Nr. 3 der Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Bamberg).