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Kindergarten - weiterhin nur Notbetreuung möglich

GEBÄUDE--KINDERGARTEN
Datum:
Veröffentlicht: 8.5.20
Von:
B. Neuner
Die Betreuungsverbote für Kindertageseinrichtungen und Kindergroßpflegestellen wurden bis einschließlich 24. Mai 2020 verlängert. Das bedeutet: weiterhin nur Notbetreuung möglich.

Die Betreuungsverbote für Kindertageseinrichtungen und Kindergroßpflegestellen wurden bis einschließlich 24. Mai 2020 verlängert.
Das bedeutet: weiterhin nur Notbetreuung möglich.