Die Betreuungsverbote für Kindertageseinrichtungen und Kindergroßpflegestellen wurden bis einschließlich 24. Mai 2020 verlängert.
Das bedeutet: weiterhin nur Notbetreuung möglich.
Die Betreuungsverbote für Kindertageseinrichtungen und Kindergroßpflegestellen wurden bis einschließlich 24. Mai 2020 verlängert. Das bedeutet: weiterhin nur Notbetreuung möglich.