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Neue Regeln bezüglich Corona-Schutzmaßnahmen

Schlüsselfeld Kirche
Datum:
Veröffentlicht: 9.10.21
Von:
B. Neuner
Mit der 14. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 02.09.2021 und dem Infektionschutzkonzept unserer Erzdiözese vom 10.09.2021 gibt es auch Änderungen für Gottesdienste. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen: Keine FFP2-Maske mehr nötig, eine medizinische Maske ist ausreichend Es dürfen etwas mehr Lieder gesungen werden, aber der Gesang bleibt reduziert Die Ministranten dürfen ihren Dienst zur Gabenbereitung wieder tun Zu ALLEN, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, muss ein Abstand von 1,5 m eingehalten.

 

Mit der 14. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 02.09.2021 und dem Infektionschutzkonzept unserer Erzdiözese vom 10.09.2021 gibt es auch Änderungen für

Gottesdienste. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

  • Keine FFP2-Maske mehr nötig, eine medizinische Maske ist ausreichend
  • Es dürfen etwas mehr Lieder gesungen werden, aber der Gesang bleibt reduziert
  • Die Ministranten dürfen ihren Dienst zur Gabenbereitung wieder tun
  • Zu ALLEN, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, muss ein Abstand von 1,5 m eingehalten.

 

Wird der Abstand eingehalten, dann kann am Platz die Maske abgenommen werden.

Dadurch gibt es wieder weniger Plätze in den Kirchen und um niemanden wegschicken zu müssen, bitten wir weiterhin um Anmeldung über die Pfarrbüros und die bekannten Personen.

 

  • Für Gottesdienste bei denen die Anzahl der Plätze mit 1,5 m Abstand nicht ausreicht und mehr Menschen die Teilnahme ermöglicht werden soll, kann die 3 G Regelung angewendet werden. Dann können nur Geimpfte, Getestete oder Genesene Personen MIT NACHWEIS, der auch zuverlässig kontrolliert wird, teilnehmen. In der Kirche müssen dann keine Abstände gehalten werden, alle Plätze können genutzt werden. Aber Die Maske muss am Platz aufbehalten werden.

Diese Regelung bedeutet für alle einen großen Aufwand und wir werden sie nur mit vorheriger Ankündigung und bei besonderen Gottesdiensten anwenden!

  • Für Menschen, die aktuell positiv auf Covid-19 getestet sind, unter Quarantäne stehen, infektiöse Atemwegsprobleme oder Fieber haben oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigtem an Covid-19-Erkrankten gehabt oder sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19- Fall aufgehalten haben, ist die Teilnahme am Gottesdienst untersagt.
  • Für den geordneten Ablauf sorgen ehrenamtliche Ordnungsdienste in der Kirche. Bitte halten Sie sich an deren Anweisungen!
  • Das Gotteslob soll selbst mitgebracht werden
  • Gottesdienste im Freien bei Einhalten der Abstandsregeln möglich. Werden die Abstände eingehalten, dann besteht keine Maskenpflicht. Können die Abstände nicht eingehalten werden, dann muss die Maske getragen werden.

Für unsere Gottesdienste werden wir 1,5 m Abstand halten, haben dadurch weniger Plätze und bitten um Anmeldung und die Maske kann dann am Platz abgenommen werden.

Für ausgewählte und besondere Gottesdienste zu denen viele Menschen kommen möchten, wenden wir mit Ankündigung die 3 G Regel an. Es können dann nur Geimpfte, Genesene und Getestete Personen MIT NACHWEIS am Gottesdienst teilnehmen. Wir können so alle Plätze nutzen und behalten dann am Platz die Maske auf.

Diese Vorgaben ermöglichen uns Gottesdienste zu feiern und ein Ansteckungsrisiko für alle so gering wie möglich zu halten. Wir bitten Sie im Interesse aller um Einhaltung und bedanken uns für Ihr Verständnis