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Neue Regelungen für Gottesdienste

Pfarrkirche Schlüsselfeld
Datum:
Veröffentlicht: 5.9.21
Von:
B. Neuner

Mit der 14. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 02.09.2021 gibt es auch Änderungen für Gottesdienste.

Mit der 14. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 02.09.2021 gibt es auch Änderungen für Gottesdienste.

Mit der 14. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 02.09.2021 gibt es auch Änderungen für Gottesdienste:

  • Ab sofort wird keine FFP2-Maske mehr benötigt, eine medizinische Maske ist im Gottesdienst ausreichend.
  • Alle Personen müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu Personen aus anderen Haushalten halten - auch Geimpfte und Genesene müssen den Abstand einhalten und dürfen nicht mehr wie bisher zusammen sitzen.
  • Personen aus einem Haushalt können wie bisher zusammen sitzen und müssen keinen Abstand untereinander halten.
  • Wird der Abstand von 1,5 Metern eingehalten, dann kann am Platz im Gottesdienst die Maske abgenommen werden.

Aufgrund der Abstände, die nun wieder alle einhalten müssen, wird das Platzangebot in den Kirchen erneut reduziert und wir bitten zur besseren Planung und um niemanden wegschicken zu müssen, weiterhin um Anmeldung in den Pfarrbüros oder bei den bekannten Personen.

Aktuell wird ein neues Hygienekonzept zwischen den Kirchen und dem Staat erarbeitet das dann zu weiteren Änderungen führen kann.

Sobald die neuen Bestimmungen vorliegen, werden wir hier informieren.