Zum Inhalt springen

Neuigkeiten aus der KiTa Schlüsselfeld

Logo KiTa
Datum:
Veröffentlicht: 9.6.20
Von:
B. Neuner

KiTa Start 15. Juni und 01. Juli

Liebe Eltern, wie angekündigt melden wir uns wieder einmal bei Ihnen. Wir hoffen, es geht Ihnen gut und Sie sind alle wohl auf. Das Staatsministerium für Gesundheit hat in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Familie und Soziales die Betretungsverbote für gebäudebezogene Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert. Jedoch wird – wie bereits in den Medien angekündigt – dürfen ab dem 15. Juni 2020 die Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden, ihren Kindergarten wieder besuchen.

Liebe Eltern,

 

wie angekündigt melden wir uns wieder einmal bei Ihnen. Wir hoffen, es geht Ihnen gut und Sie sind alle wohl auf.

Das Staatsministerium für Gesundheit hat in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Familie und Soziales die Betretungsverbote für gebäudebezogene Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert.

Jedoch wird – wie bereits in den Medien angekündigt – dürfen ab dem 15. Juni 2020 die Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden, ihren Kindergarten wieder besuchen.

Das sind Kinder, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden oder älter sind.

Laut Ministerium können auch unsere Krippenkinder ab dem 2. Geburtstag wieder betreut werden.

Unsere Krippenkinder, die ab 1. März in den Kindergarten gewechselt haben, werden ab dem 15. Juni2020 ebenfalls zur Notbetreuung zugelassen.

Geschwisterkinder, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und dieselbe Kindertageseinrichtung besuchen, dürfen ebenfalls in die Einrichtung kommen.

Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt,sollen ab dem 1. Juli 2020 alle Kinder wieder regulär in ihrer Kindertageseinrichtung betreut werden können (Wortlaut aus dem Bayerischen Staatsministerium).

Wer diese Betreuung in Anspruch nimmt, sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Kind/die Kinder weist keine Krankheitssymptome auf
  • Das Kind/die Kinder steht und stand nicht in Kontakt zu mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt sind mindestens 14 Tage vergangen.
  • Das angegebene Kind unterliegt keiner sonstigen Quarantänemaßnahme.
  • Das Kind/die Kinder sind frei von jeglichen ansteckenden Krankheiten.

Noch ein Hinweis: Bitte beachten Sie die aktuellen, allgemeingültigen Hygienevorschriften (Maskenpflicht, Händedesinfektion und Abstandsregelung)!

Für die Kinder besteht keine Maskenpflicht!

 

Noch eine Bitte: Unsere Schließtage für den Monat August 2020 stehen fest (Schließtagezettel).

Wer von Ihnen benötigt in dieser Zeit W I R K L I C H eine „NOTBETREUUNG“ ?

Sollte dies der Fall sein, dann wenden Sie sich bitte zwecks unserer Planung umgehend an uns!

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und passen Sie auf sich auf.

Herzliche Grüße von Allen aus dem Familienstützpunkt St.Johannes.

Wir sehnen den Tag herbei, wo ihr alle wieder kommen könnt.

 

Im Namen aller Kolleginnen

Rosi Bickel