Wir weisen darauf hin, dass die Sitzungen des Pfarrgemeinderates öffentlich sind.
Die Termine der Sitzungen entnehmen Sie bitte der PfarrInfo.
Ein Leitungsgremium. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.
Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.
Jeder Katholik ab 16 Jahre.
Die Zahl der Ratsmitglieder liegt, je nach Größe der Pfarrgemeinde, zwischen 8 und 20. Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Dazu gehören z.B. der Pfarrer, der Kaplan, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten.
Der Pfarrgemeinderat tagt in der Regel alle sechs bis acht Wochen. Jedes Mitglied hat dabei das Recht, Anträge zu stellen, über die dann abgestimmt wird. Um die Palette der Themen und Aktionen organisatorisch in den Griff zu bekommen, werden Arbeitskreise gebildet, z.B., Liturgie, Jugend oder Ehe und Familie, Seniorenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitskreis Eine Welt u.s.w.. In diese Ausschüsse kann jedes Gemeindemitglied berufen werden.
Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.
Eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen.